Die Organisation
Der niedersächsische Landesverband für den Einzelhandel hat eine lange Tradition, die auf Vorläuferorganisationen bereits am Ende des 19. Jahrhunderts zurückgeht. Im Vereinsregister des Amtsgerichts Hannover wurde der heutige "Unternehmerverband Einzelhandel Niedersachsen" (UVEN) erstmals am 29.04.1950 - damals noch unter dem Vereinsnahmen "Einzelhandelsverband Niedersachsen (EVN)" - eingetragen.

Die Verbandsspitze bildet der Vorstand bestehend aus dem Präsidenten sowie zwei Vizepräsidenten. Weitere Organe sind das Präsidium und die Delegiertenversammlung.

Die Aufgaben
Wesentliche Aufgabe unseres Landesverbandes ist die Interessenvertretung kleiner, mittlerer und großer Einzelhandelsbetriebe gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit. Auch für andere Wirtschaftsbereiche verstehen wir uns als Gesprächspartner und Mittler zu den Einzelhandelsbetrieben. Zudem leisten wir koordinierende Aufgaben für die niedersächsischen Bezirksverbände. Unser Aufgabenfeld richtet sich unter anderem auf die Herbeiführung einer Meinungsbildung unserer Mitglieder zu wirtschaftspolitischen Fragen und die Erarbeitung und Vertretung von Stellungnahmen in einzelhandelsrelevanten Angelegenheiten auf Landesebene.

Wir sehen uns nicht nur als Mitgliedsverband des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels für das Bundesland Niedersachsen, sondern auch als Zwischenglied zwischen Bundes- und Landesangelegenheiten.

Außer unseren Vertretungs- und Repräsentationsaufgaben gegenüber Institutionen und Öffentlichkeit nehmen wir die uns nach dem Tarifvertragsgesetz zustehende Funktion als Tarifträgerverband für die tarifgebundenen Einzelhandelsunternehmerinnen und -unternehmer in Niedersachsen wahr. Für eben diese verhandeln wir mit der Gewerkschaftsseite die für unser Bundesland maßgeblichen Tarifwerke.
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